Dokumente für Zollabfertigung IMPORT (Kraftfahrzeug)

Import ist ein Verfahren, bei dem die Waren für den inländischen Gebrauch in das Hoheitsgeboet der Ukraine eingeführt werden. Demnach können sich die Waren ohne Zeit- und Zollbeschränkungen im Land befinden.

Importopearionen werden geregelt durch:

  • nationale Gesetzgebung;
  • politisch-rechtliche Beschränkungen;
  • Zolltarife;
  • Lizenzsystem;
  • Andere nichttarifäre Maßnahmen zur Regulierung der Außenwirtschaft.

Beim Import Warenimport muss man:

  • beim Zollamt die Dokumente vorliegen, die Gründe und Bedingungen für Wareneinfuhr bescheinigen;
  • Steuern und Zahlungen durchführen, die bei der Wareneinfuhr in die Ukraine erhoben werden;
  • die gesetzlich vorgesehenen Anforderungen an Maßnahmen der nichttarifären Regulierung und anderen Beschränkungen erfüllen.

Zur Abfertigung der Waren und Fahrzeuge beim Import braucht man folgende Dokumente:

  1. Zahlungsauftrag zur Überweisung von Zollzahlungen Girokonto Nr. 37349210000026, Verwaltung des Staatskammerdienstes der Ukraine in Kyiv, MFO (Bankcode) 820019 Empfänger – Kyiver regionales Zollamt. EDRPOU (Identifikationsnummer) 00137331 Zahlungszweck – Zollzahlungen laut Tarifen. Ohne MwSt.
  2. Zahlungsauftrag als Bestätigung der Abrechnung für Dienstleistungen vom Zollterminal.
  3. Vertrag, Spezifikation, zusätzlicher Vertrag.
  4. Original von Invoice.
  5. Ursprungszeugnis (ST-1, falls es in den GUS-Ländern hergestellt wurde, Form A usw).
  6. Akkreditierungskarte beim Zollamt.
  7. Bescheinigung übei Deklaration von Währungswerten.
  8. Carnet TIR.
  9. Frachtbrief CMR (AWB, Bahnfrachtbrief, Konnossement)
  10. Exportdeklaration des Abgangslandes.
  11. Nach dem Bedarf – Genehmigungsunterlagen: Qualitätszeugnis, sanitär-epidemiologisches Gutachten, Registrierung beim Gesundheitsministerium, Staatsstandard usw.
  12. Dokumente, die Preis und Code der Waren bestätigen (Preislisten, Kataloge, technische Beschreibung, vorläufige Gutachten zu dem Preis und Code der Waren usw).
  13. Zahlungsauftrag für Quarantäneinspektion, beglaubigt bei der städtisch-staatlichen Quarantäne
  14. Bei der Beteiligung von Zollmaklerorganisationen an der Zollabfertigung ist ein Vertrag zur Warenanmeldung erforderlich.
  15. Vertrag über die Entsorgung der Behäter und der Verpackung mit einem Unternehmer, das über entsprechende Lizenz verfügt, und einen Zahlungsauftrag für Vorauszahlung dafür.

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