Internationaler Frachtbrief gemäß CMR
CMR begleitet den Vertrag über die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße. Für die Verwendung des Frachtbriefs ist es ausreichend, dass mindestens eines der Länder, zwischen denen die Lieferung erfolgt, das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) angenommen hat.
Reihenfolge der Ausfüllung:
Spalte 1. Anzugeben sind das Absenderunternehmen, seine vollständige Adresse, Land, Stadt, Postleitzahl, Straße, Hausnummer. Werden die Waren im Auftrag des Auftraggebers durch ein drittes Unternehmen nach Russland versandt, wird der Name dieses Unternehmens angegeben und ein Vermerk angebracht: “im Auftrag von”. Zum
Beispiel: “Unternehmen “B” (Absender) im Auftrag von Unternehmen “A”“ (Auftraggeber).
Spalte 2. Anzugeben sind der Name des Empfängerunternehmens, seine vollständige Anschrift, Land, Stadt, Postleitzahl, Straße und Hausnummer.
Spalte 3: Anschrift des Entladungsortes der Waren (Auslieferungslager des Empfängerunternehmens).
Spalte 4. Anschrift des Verladungsortes und Datum der Verladung.
Spalte 5. Die Nummern der Rechnungen (Handelsrechnungen, Proformarechnungen), die Nummer des Carnet TIR, gegebenenfalls die Nummern der Zertifikate (Veterinär-, Pflanzenschutz-, Konformitätszertifikate usw.).
Spalte 6. 7. 8. 9.10. 11. 12. Die Anzahl der Packstücke, die Art der Verpackung, die Produktnamen, SITC (internationales Warenverzeichnis für den Außenhandel) und das Bruttogewicht müssen angegeben werden.
Spalte 13. Eine wichtige Spalte. Anzugeben sind: Zollbehörde des Empfängers (Zollamt, Zollstelle und Zollpostleitzahl), Lager für vorübergehende Verwahrung bzw. Zolllager, seine Anschrift und die Lizenznummer (am besten mit dem Ablaufdatum von Lizenz).
Spalte 15: Es sind die Lieferbedingungen gemäß Incoterms 2010 anzugeben.
Spalte 21: Ausfertigungsdatum von CMR.
Spalte 16, 17. Der Name des Frachtführers und seine Anschrift sind anzugeben. In dieser Spalte ist der Stempel des jeweiligen Frachtführers erforderlich.
Spalte 20. Angaben des Empfängers sind anzugeben. Empfangsdatum der Fracht, Stempel des Empfängers.
Spalte 25, 26. Kennnummer von Kfz und Anhänger.
Anmerkungen zum Ausfüllen:
Im Punkt 1 sind die Angaben zum Absender anzugeben (Name, Anschrift, Land). Zusätzlich zu diesen Daten ist der Frachtführer verpflichtet, die Telefonnummer und den Nachnamen vom Ansprechpartner des Absenders anzugeben, falls während des Transports Fragen auftreten (beim Zollamt, od. Empfänger). Punkt 2 enthält die Daten des Empfängers (Name, Anschrift, Land). Es ist auch notwendig, die Telefonnummer des Empfängers zu notieren, um bei der Einreise in das Land mögliche zollamtliche Fragen zu klären zu können, oder das Büro des Empfängers zu finden, wenn man die Landessprache des Empfängers nicht beherrscht. Im Punkt 3 ist die Adresse der Entladestelle angegeben. Wenn die Adresse der Entladestelle mit der von Empfänger übereinstimmt, sollte der Frachtführer keine besonderen Fragen haben. In 50 % Fälle stimmt doch die Adresse der Entladestelle mit der des Empfängers nicht überein. Das liegt daran, dass die Fracht direkt an eine Filiale, ein Lager oder einen Laden geliefert wird. In diesem Fall muss der Frachtführer über eine Kontaktnummer des Entladeortes verfügen. Falls der Standort des Empfängers und der Entladestelle in verschiedenen Städten liegen, ist die richtige Verkehrsroute sofort mit dem Absender abzuklären. Es ist auch herauszufinden, ob es notwendig ist, zum Empfänger oder direkt zur Adresse des Entladeortes zu fahren. Im Punkt 4 sind Ort und Datum des Verladens angegeben. Punkt 5 enthält eine Liste der beizufügenden Dokumente.
Es sind folgende Dokumente:
- Handelsrechnung (invoice);
- Abladedokument;
- Qualitätszertifikat für Industriewaren;
- Veterinärbescheinigung für Waren tierischen Ursprungs;
- Quarantänebescheinigung für Waren pflanzlichen Ursprungs;
- Ursprungszeugnis (certificate of origin);
- Ladeschein;
- Eine Beschreibung dieser Dokumente ist in den Paragraphen 2 -8 anzuführen.
Im Punkt 6 werden Zeichen und Nummern eingetragen, die die Klasse und Unterklasse der beförderten gefährlichen Güter angeben, die nach dem ADR-Übereinkommen klassifiziert sind. Die Besonderheiten der Beförderung gefährlicher Güter werden im Paragraph 2 behandelt.
Punkt 7 enthält die Anzahl der Packstücke. In der Regel werden bis zu 90 % aller auf der Straße beförderten Güter auf Paletten transportiert. Es ist für den Frachtführer am akzeptabelsten, wenn die Anzahl der Paletten in Punkt 7 angegeben wird. Diese Zahl lässt sich leicht überprüfen, indem man die Anzahl der Palettenreihen nachzählt und mit zwei malnimmt (im Laderaum befinden sich zwei Paletten pro eine Reihe).
Im Punkt 8 wird die Art der Verpackung angegeben (Pappkartons, Holzkisten, Metall- oder Kunststofffässer, Tuch- oder Polyethylensäcke usw.).
Die Bezeichnung des Gutes ist im Punkt 9 angegeben.
Im Punkt 10 wird Statistiknummer des Gutes angegeben.
Unter Punkt 11 wird das Bruttogewicht in Kilogramm angegeben, d.h. das Gewicht des Gutes mit Verpackung, und unter Punkt 12 wird der Umfang des Gutes in Kubikmetern angegeben.
Punkt 13 beinhaltet Anweisungen des Absenders (Zoll- und andere Abfertigungen). Dieser Punkt enthält die Daten des Kaufvertrags (Nummer und Datum des Vertragsabschlusses). Falls für die Warenausfuhr eine Lizenz oder Genehmigung erforderlich ist, werden auch die Daten dieser Dokumente angegeben. Im Schreibfeld vom Punkt 13 ist ein Briefumschlag dargestellt. Was soll er bedeuten? Das liegt daran, dass je eine Kopie des Kaufvertrags, der Lizenz oder der Ausfuhrgenehmigung an der jeweiligen Zollstelle bei Zollabfertigung vorgelegt werden sollen.
Das Bild des Umschlags soll dem Absender und dem Frachtführer darauf hinweisen, dass diese Dokumente beim Zoll vorliegen müssen. Falls sie aus irgendeinem Grund nicht gesendet werden, soll der Absender sie in einem Umschlag an den Frachtführer weitergeben. Im Punkt 13 unten ist der angegebene Wert der Fracht angegeben. Gemäß Artikel 23 (Punkt 3) des CMR-Übereinkommens wird die Haftungsgrenze des Frachtführers festgelegt, die die Höhe der Entschädigung auf 12 $ pro Kilogramm Bruttountergewicht (8,33×1,46=$12,16) begrenzt. Artikel 23, Punkt 6 sieht jedoch vor, dass ein höherer Entschädigungsbetrag vom Frachtführer verlangt werden kann, wenn der Wert des Gutes gemäß den Artikeln 24 und 26 angegeben worden ist.
Falls der Wert des Gutes die in Artikel 23, Punkt 3 genannte Grenze überschreitet, so tritt der angegebene Wert an die Stelle dieser Grenze. Das Übereinkommen sieht vor, dass der Frachtführer bei Angabe des die Haftungsgrenze übersteigenden Wertes Anspruch auf zusätzliche Frachtkosten für Geleitschutz hat. Unter Punkt 14 wird die Staatsnummer des Aufliegers oder Containers angegeben, wenn dieser aus dem Ausland nach einem vorübergehenden Aufenthalt dort ausgeführt wird. Wurde der Auflieger beispielsweise aus irgendeinem Grund vorübergehend im Ausland abgestellt (Reparatur im Zusammenhang mit einem Unfall oder nach einer diagnostischen Kontrolle), so wird bei der Ausfuhr ins Land, wo er registriert ist, die Staatsnummer im Punkt 14 des CMR eingetragen.
* Das Dokument wird in dreifacher Ausfertigung ausgestellt: für Absender, Frachtführer und Empfänger.
*Das Dokument wird vom Absender und vom Frachtführer unterzeichnet.
Ausfuhranmeldung EX-1
Wird für Waren verwendet, die in EU-Staaten hergestellt und in Länder außerhalb der EU exportiert werden. Mit EX-1 können Sie die Zahlung der lokalen Mehrwertsteuer vermeiden. Das Dokument wird von Vertretern des Frachtführers oder des Herstellers (Lieferanten) ausgestellt, die über die entsprechende Lizenz verfügen. EX-1 wird beim Überschreiten der EU-Grenzen entwertet.
Versandschein T1
Versandverfahren zur Beförderung von Nichtunionswaren in der EU. Das T1 Versandverfahren wird von bevollmächtigten Vertretern des Lieferanten oder Spediteurs in den Zolllagern, an der EU-Grenze, wenn die Waren auf dem Landweg eingeführt werden, und beim Lufttransport direkt am Bord durchgeführt.
TIR (Transports International Routiers, „Internationaler Straßengütertransport“)
Der Hauptzweck des TIR-Versandverfahrens besteht darin, das Überschreiten der Staatsgrenzen für Spediteure zu vereinfachen und den Zollbehörden von Staaten des TIR-Ubereinkommens, transparente Regeln an die Hand zu geben. TIR ist in mehr als 50 Ländern gültig. Die Zollbehörden dieser Länder haben mehr als 4000 Transportsunternehmen zugelassen, die nach diesem Verfahren arbeiten.
Das TIR-Versandverfahren beinhaltet:
- die Frachten während des Transports werden verplombt und jeglicher Zugang zu ihnen ist ausgeschlossen (Versiegelung, Spezialbehälter);
- die Fracht wird von einem Zolldokument Carnet TIR (Internationaler Straßentransport) begleitet.
Das Carnet TIR ist ein Dokument für den Warentransit zwischen den Zollstellen des Empfängers und des Versenders begleitet. Das Dokument wird von autorisierten Organisationen ausgestellt (in der Ukraine ist dies der Frachtführerverband) und sieht aus wie ein Heft mit 4-14 Blättern. Das erste Blatt wird nicht abgerissen, und die inneren Blätter werden beim Passieren des nächsten Zolls abgerissen.
TIR CARNET ist ein internationales Zolldokument, das zum grenzüberschreitenden Warentransport in zollamtlich verplombten Frachträumen bzw. Containern mit vereinfachter Zollabfertigung berechtigt. Das Dokument gilt für den Straßen- und Schienentransport von Waren (in Kleintransportern, Anhängern, Sattelanhängern und Containern) zwischen den Staaten, die das “Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR” 1959 und 1975 anerkannt haben (siehe 4). Für seine Benutzung müssen alle Straßenfahrzeuge über entsprechende Genehmigungen zuständiger Behörden verfügen. Heute werden immer mehr Waren mit Hilfe des TIR transportiert.
Dadurch werden die Lieferzeiten reduziert und die Transportkosten gesenkt.
Konnossement ist Schiffsfrachtbrief im Seehandel.
Ein Dokument, das die Frachten während des Seetransports begleitet.
Funktion und Zweck von Konnossement:
- bestätigt den Empfang der Fracht durch den Frachtführer und den Zustand der Fracht;
- dient als Frachtbrief und Eigentumsnachweis für die Waren;
- bestätigt den Vertrag über die Güterbeförderung.
Das Konnossement wird vom Frachtführer auf den Absender ausgestellt und bescheinigt die Übergabe der Waren zum Transport. Es wird in dreifacher Ausfertigung ausgestellt: für Absender, für Beförderer und für Empfänger. In diesem Fall wird eines der Exemplare mit dem Stempel “Original” und die beiden anderen mit dem Stempel “Kopie” versehen. Das mit dem Stempel “Original” versehenes Exemplar wird an den Empfänger gesandt und ermöglicht so den Empfang der Fracht.
Ins Konnossement eingetragene Daten:
- Name des Fahrzeugs;
- Daten über den Empfänger;
- Daten über den Absender;
- Empfängerdaten;
- Angaben über den Empfangs- und Verladeort;
- Verwendungszweck der Fracht;
- Datum und Ort der Ausstellung.
Airwaybill – Luftfrachtbrief
Im Luftverkehr anwendbares Dokument.
Ein Luftfrachtbrief kann kein Eigentumsdokument sein, sondern dient zur Bestätigung vom Beförderungsvertrag und zur Übergabe der Fracht an den Frachtführer.
Andererseits kann ein Luftfrachtbrief auch als Zollanmeldung dienen.
Das Dokument wird vom Absender (oder seinem Bevollmächtigten) entsprechend der Rechnung in dreifacher Ausfertigung erstellt:
1. Für den Frachtführer. Es wird vom Absender unterzeichnet und bleibt beim Frachtführer;
2. Für Empfänger. Es wird vom Absender und vom Frachtführer unterzeichnet und bleibt beim Empfänger;
3. Für den Absender. Wird dem Frachtabsender zugestellt und bestätigt die Lieferung und Annahme der Fracht durch den Empfänger.
In den Luftfrachtbrief eingetragene Daten:
- Abfahrts- und Ankunftsorte;
- Liste der beigefügten Dokumente;
- Wert der Fracht;
- Transportkostenbetrag;
- Datum der Ausfertigung.
*Der Absender trägt die volle Haftung für die Ungenauigkeit der Daten im Luftfrachtbrief.
Arten der Frachtbriefe:
MAWB: Er wird von der Fluggesellschaft ausgestellt und enthält Informationen über Agenten oder Absender im Abgangsland und Empfangsland.
HAWB: Er wird vom Agenten ausgestellt und enthält vollständige Informationen über den Absender und den Empfänger auf der Grundlage der beigefügten
Handelsrechnung.
*Die Nummer des Frachtbriefs ist immer einmalig und kann für die Lokalisierung des Güterstandorts verwendet werden.