Import ist ein Verfahren, bei dem die Waren für den inländischen Gebrauch in das Hoheitsgeboet der Ukraine eingeführt werden. Demnach können sich die Waren ohne Zeit- und Zollbeschränkungen im Land befinden.
Importopearionen werden geregelt durch:
- nationale Gesetzgebung;
- politisch-rechtliche Beschränkungen;
- Zolltarife;
- Lizenzsystem;
- Andere nichttarifäre Maßnahmen zur Regulierung der Außenwirtschaft.
Beim Import Warenimport muss man:
- beim Zollamt die Dokumente vorliegen, die Gründe und Bedingungen für Wareneinfuhr bescheinigen;
- Steuern und Zahlungen durchführen, die bei der Wareneinfuhr in die Ukraine erhoben werden;
- die gesetzlich vorgesehenen Anforderungen an Maßnahmen der nichttarifären Regulierung und anderen Beschränkungen erfüllen.
Zur Abfertigung der Waren und Fahrzeuge beim Import braucht man folgende Dokumente:
- Zahlungsauftrag zur Überweisung von Zollzahlungen Girokonto Nr. 37349210000026, Verwaltung des Staatskammerdienstes der Ukraine in Kyiv, MFO (Bankcode) 820019 Empfänger – Kyiver regionales Zollamt. EDRPOU (Identifikationsnummer) 00137331 Zahlungszweck – Zollzahlungen laut Tarifen. Ohne MwSt.
- Zahlungsauftrag als Bestätigung der Abrechnung für Dienstleistungen vom Zollterminal.
- Vertrag, Spezifikation, zusätzlicher Vertrag.
- Original von Invoice.
- Ursprungszeugnis (ST-1, falls es in den GUS-Ländern hergestellt wurde, Form A usw).
- Akkreditierungskarte beim Zollamt.
- Bescheinigung übei Deklaration von Währungswerten.
- Carnet TIR.
- Frachtbrief CMR (AWB, Bahnfrachtbrief, Konnossement)
- Exportdeklaration des Abgangslandes.
- Nach dem Bedarf – Genehmigungsunterlagen: Qualitätszeugnis, sanitär-epidemiologisches Gutachten, Registrierung beim Gesundheitsministerium, Staatsstandard usw.
- Dokumente, die Preis und Code der Waren bestätigen (Preislisten, Kataloge, technische Beschreibung, vorläufige Gutachten zu dem Preis und Code der Waren usw).
- Zahlungsauftrag für Quarantäneinspektion, beglaubigt bei der städtisch-staatlichen Quarantäne
- Bei der Beteiligung von Zollmaklerorganisationen an der Zollabfertigung ist ein Vertrag zur Warenanmeldung erforderlich.
- Vertrag über die Entsorgung der Behäter und der Verpackung mit einem Unternehmer, das über entsprechende Lizenz verfügt, und einen Zahlungsauftrag für Vorauszahlung dafür.