Vorteile der lufttransporte
- Hohe Liefergeschwindigkeit;
- Vorhersehbare Transportzeit;
- Hohe Qualität der Leistungen;
- Minimale Risiken für Nichtanhalten der Lieferungstermine.
Der einzige Nachteil ist die Abhängigkeit von den Wetterbedingungen. Aber auch diese Tatsache ist nicht entscheidend, weil bevor das Flugzeug startet, werden unsere Fachleute sorgfältig alle Wetterbedingungen nach solchen Parametern, wie Windgeschwindigkeit, Bewölkung, Sichtbarkeit, Reibungskoeffizient des Fahrwerks auf der Landebahnoberfläche analysieren. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Lieferung nicht rechtzeitig ankommt, sehr niedrig.
Leistungen; die "Ally Logistic" bei lufttrasporten anbietet
- Wir organisieren die Warenlieferung zu den internationalen Flughäfen Boryspil und Lviv;
- Wir holen die Fracht „von der Tür“ direkt beim Kunden im Land des Absenders ab;
- Wir liefern die Fracht «zur Tür» des Empfängers;
- Wir bereiten alle notwendigen Export-Import-Dokumente vor;
- Wir organisieren die Zollabfertigung und bearbeiten die Fracht am Flughafen;
- Wir kontrollieren den gesamten Frachtlieferungsprozess vom Absender bis zum Empfänger;
- Wir liefern jede Art von Verpackung;
- Wir organisieren Frachtlieferungen zwischen den Ländern und in der ganzen Ukraine;
- Wir liefern jede Fracht.
Incoterms 2010 (gültig seit 01.01.2011) - ist eine Reihe von internationalen Klauseln, die im Welthandel verwendet werden und weltweit von Regierungen, Anwaltskanzleien und Kaufleuten anerkannt sind.
Der Geltungsbereich von Incoterms 2010 umfasst die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Rahmen des Kaufvertrags in Bezug auf die Warenlieferung.
Was ist der Unterschied zwischen Incoterms 2010 und der vorherigen Fassung von Incoterms 2000?
In den Incoterms 2010 wurden zwei neue Klauseln gebildet - DAT und DAP, die multimodal einsetzbar sind. Gleichzeitig wurden 4 Klauseln, die in der Praxis am wenigsten verwendet wurden, gestrichen: DAF, DES, DEQ und DDU.
*DAP – delivered at place (geliefert am benannten Bestimmungsort), DAT – delivered at terminal/Lieferung im Terminal (benannter Terminal im Bestimmungshafen -/ort).
• DAT ersetzt DEQ: Die Waren werden dem Käufer zur Verfügung gestellt und aus dem angekommenen Fahrzeug entladen.
• DAP ersetzt drei Klauseln zugleich - DAF, DES und DDU, d.h. der Verkäufer hat seine Verpflichtungen erfüllt, wenn er dem Käufer die Ware entladebereit am vorgesehenen Ort zur Verfügung gestellt hat.
In Lieferbedingungen FOB, CFR und CIF werden Kosten und Risiken neu definiert.
*FOB (frei an Bord), CFR (Kosten und Fracht) і CIF (Kosten, Versicherung und Fracht).
Nach den neuen Incoterms 2010 erfolgt das Risikoübergang nach vollständiger Verladung der Fracht an Bord des Schiffes.
Aufbau der Incoterms – Codes 2010. Definition der Abkürzungen E, F, C, D
• E - der Verkäufer hat nur minimale Verpflichtungen, er beschränkt sich auf die Bereitstellung der Ware zur Verfügung des Käufers;
• F - Die Verpflichtungen beschränken sich auf der Warenabsendung an den Käufer, wenn der Haupttransport nicht bezahlt wurde;
• C – der Haupttransport wird in vollem Umfang bezahlt. Der Pflichtenübertang erfolgt werden erst am Bestimmungsterminal;
• D – der Verkäufer übernimmt maximale Kosten und Risiken. Der Pflichtenübergang erfolgt, wenn dem Käufer seine Ware ausgehändigt wird.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Hauptverpflichtungen innerhalb der Gruppen etwas unterschiedlich sind. In der Gruppe C (CIF und CIP) beispielsweise muss der Verkäufer die Ware zusätzlich versichern. In Gruppe D (DDP) - muss der Verkäufer Einfuhrabgaben zahlen. Und in den Gruppen F und D hängen die Unterschiede mit dem Be- und Entladen zusammen.
Incoterms 2010
Gruppe E
Entladen
EXW |
Alle Transportmittel |
EX Works (... named place). |
Gruppe F
Ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer
FCA |
Alle Transport-mittel |
Free Carrier (... named place) |
FAS |
Seetransporte |
Free Alongside Ship (... named port of shipment) frei längsseits Schiffs (vereinbarter Verladehafen) |
FOB |
Seetransporte |
Free On Board (... named port of shipment) Frei an Bord (vereinbarter Verladehafen) Risikoübergang: mit vollständiger Schiffsverladung |
Gruppe C
Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer
CFR |
Seetransporte |
Cost and Freight (... named port of destination) Kosten und Fracht (benannter Bestimmungshafen) Risikoübergang: mit vollständiger Schiffsverladung |
CIF |
Seetransporte |
Cost, Insurance and Freight (...named port of destination) Kosten, Versicherung und Fracht (benannter Bestimmungshafen) Risikoübergang: mit vollständiger Schiffsverladung |
CIP |
alle Transportmittel |
Carriage and Insurance Paid Тo (... named place of destination) Fracht und Versicherung bezahlt bis (benannter Bestimmungsort) Risikoübergang: mit Lieferung/Übergabe an Frachtführer Export-Zollanmeldung: Verpflichtung des Verkäufers |
CPT |
alle Transportmittel |
Carriage Paid To (...named place of destination) Fracht bezahlt bis (benannter Bestimmungsort) Risikoübergang: mit Lieferung/Übergabe an Frachtführer Export-Zollanmeldung: Verpflichtung des Verkäufers |
Gruppe D
Zulieferung
DAT |
alle Transportmittel |
Neu! |
DAP |
alle Transportmittel |
Neu! |
DDP |
alle Transportmittel |
Delivered Duty Paid (...named place of destination) |
DDU |
alle Transportmittel |
Aus Incoterms 2010 entfernt |
DAF |
alle Transportmittel |
Aus Incoterms 2010 entfernt |
DEQ |
Seetransporte und inländische Wassertransporte |
Aus Incoterms 2010 entfernt |
DES |
Seetransporte und inländische Wassertransporte |
Aus Incoterms 2010 entfernt Delivered Ex Ship (... named port of destination) Geliefert ab Schiff (benannter Bestimungshafen) |
WAS UNTERNEHMER AUS DER UKRAINE ÜBER INCOTERMS 2010 WISSEN SOLLEN
Wann treten die Incoterms 2010 in Kraft?
Die Incoterms 2010 (International Commercial Terms) wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce) herausgegeben und werden seit dem 1. Januar 2011 neben den alten Regelsammlungen, darunter die Incoterms 1990 und Inco, im Welthandel weitgehend eingesetzt. Die Ukraine befindet sich in einer besonderen Situation mit dem Inkrafttreten der aktualisierten Fassung der Internationalen Handelsklauseln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln.
Bei den Incoterms in der Ukraine handelt es sich um bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Regelungen, die in unserem Land (für die staatlichen Regulierungs- und Kontrollbehörden) in 10 Tagen ab dem Datum ihrer Veröffentlichung in der Zeitung "Uriadovyi Kurier" verbindlich werden. Gemäß der Verordnung des Präsidenten der Ukraine "Über die Anwendung der internationalen Handelsklauseln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln" vom 04.10.94 N 567/94 ist ab heute die Fassung vom Jahr 2000 verbindlich. Die Anwendung der neuen Incoterms 2010 ist in der heutigen Gesetzgebung noch nicht geregelt und momentan gibt es keine Übersetzung ins Ukrainische.
Anwendung von Incoterms 2010 bei der Zollabfertigung von Gütern
Die neuen Lieferbedingungen (DAT und DAP) in den Incoterms 2010 sind bereits im Register der Lieferbedingungen erschienen, das in der Warendeklaration verwendet wird (Verordnung des staatlichen Zolldienstes der Ukraine vom 31.12.2010 N 1572). Zugleich warnt der staatliche Zolldienst der Ukraine: "Lieferbedingungen nach DAT- und DAP-Codes können beim Abschluss von außenwirtschaftlichen Verträgen (Aufträgen) nach ukrainischem Recht vor der offiziellen Veröffentlichung der Incoterms 2010 nicht verwendet werden". Dies bedeutet, dass die Incoterms 2010 je nach dem im Vertrag anwendbaren Recht verwendet werden.
Bestimmungregeln des anwendbaren Rechts für Außenhandelsabkommen
Das Gesetz "Über die außenwirtschaftliche Tätigkeit" legt im Artikel 6 fest, dass entweder das von den beiden Vertragsparteien gewählte Recht oder das Recht vom Land des Verkäufers anzuwenden ist.
Es sei erwähnt, falls das außenwirtschaftliche Abkommen aus dem Rechtsbereich der Ukraine zurückgezogen wurde, sind auch die Incoterms 2010 einzusetzen und neue Liefercodes in der Zollanmeldung anzugeben.
Sollten wir wegen Incoterms 2010 Sorgen machen?
Es kommt auf die Bedingungen an, die in Ihrem Vertrag festgeschrieben sind. Wenn Sie sich in Ihrem Vertrag auf frühere Fassungen der Incoterms stützen oder diese Klauseln überhaupt nicht verwenden, können Sie die kommenden Änderungen dieser Klauseln ignorieren.
Falls Sie sich jedoch auf die Incoterms beziehen, beachten Sie bitte, dass ab dem 01.01.2011 jeder Verweis auf die Incoterms in einem am 1. Januar oder nachher unterzeichneten Vertrag einen Verweis unmittelbar auf die Incoterms 2010 bedeutet (es sei denn, die Parteien vereinbaren andere Bedingungen). In diesem Fall muss also überlegt werden, welche Änderungen vorgenommen werden müssen, um den Incoterms 2010 zu entsprechen.
Daher ist es erforderlich:
- bestehende Verträge zu überprüfen;
- Änderungen unter Berücksichtigung der Incoterms 2010 hinzufügen;
- die notwendigen Änderungen am Standardvertrag vorzunehmen, der in Zukunft verwendet werden soll.
Die wichtigsten Änderungen, die man wissen soll
1. Vier Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU sind verschwunden und zwei neue Klauseln DAP und DAT wurden eingeführt.
2. Es wurden zwei Klassen von Incoterms geschaffen:
- Regelungen für alle Transportmittel;
- Regelungen für See- und Flusstransport (Incoterms 2000 hatten vier Klassen).
3. Die Regelungen gelten nun sowohl für internationale als auch für inländische Lieferungen.
4. Einführung eines Links zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungen
5. Der Versicherungsschutz wurde unter Berücksichtigung der Änderungen von Institute Cargo Clauses (Institut der Londoner Versicherer) überarbeitet.
6. Deutliche Kostenveteilung am Terminal.
Wozu braucht man Änderungen in den Incoterms 2010?
Die Entscheidung, die Anzahl der Bedingungen zu reduzieren, war darauf zurückzuführen, dass die Händler häufig falsche bzw. widersprüchliche Bedingungen wählen, so dass auch die Verträge an Klarheit verlieren. Die neuen Bedingungen hängen nicht vom gewählten Transportmittel ab. Beim Berechnen des Zollwerts von Waren, die nach den neuen Bedingungen geliefert werden, ist zu berücksichtigen, dass gemäß den DAT-Klauseln der Warenpreis sowohl Kosten für Transport zu dem von den Parteien vereinbarten Terminal, als auch Kosten für Entladung an diesem Terminal (ohne Versicherungskosten) umfasst.
Nach den DAP-Bedingungen umfasst der Rechnungswert nur die Kosten für den Transport bis zum von den Parteien angegebenen Ort exklusive Entladung und Versicherung. Die Berechnung des Zollwerts eingeführter Waren erfolgt leichter, da laut den neuen Vorschriften beide Parteien verpflichtet werden, bei der Zollabfertigung von Ein- und Ausfuhren auf Anfrage alle erforderlichen Informationen vorzulegen. Die frühere Fassung der Incoterms sah eine solche Art der Zusammenarbeit nicht vor.
Quelltext: „Zollberatng“
Maximale Nutzlast: 20 T.
Frachtkabine
Volumen | 123,9 m3 |
Abmessunegn (HхBrхL) | 2,4–2,6 х 13,5 х 3–3,5 m |
Bodenfläche | 46 m2 |
Grenzbeladung | 20 T. |
Vorderer Frachtraum №1
Volumen |
11,4 m3 |
Abmessungen(HхBrхL) |
0,8-0,75 х 5,9 х 2,6–1,6 m |
Bodenfläche |
9,5 m2 |
Grenzbeladung |
3,4 T |
Hinterer Frachtraum №2
Volumen |
5,3 m3 |
Abmessungen(HхBrхL) |
0,8-0,37 х 3,65 х 2,8–1,4 m |
Bodenfläche |
5,1 m2 |
Grenzbeladung |
1,7 T |
Größe der Ladeluke 2,4х3,1 m
Grenzabmessungen von Schüttgut und der fahrbaren Tehnik (HхBrхL): 2,3 х 2,5 х 13 m
Zulässiger Bodendruck: 800-3100 Kg*c/m2
Anzahl und Höhe der Verpackungseinheiten:
- ПАВ-2,5 (Höhe der Beladung nicht mehr als 1,9 m) – 8 St.
- ПАВ-5,6 (Höhe der Beladung nicht mehr als 2 m) – 4 St.
- УАК-2,5 – 8 St.
- УАК-5А – 4 St.
An-24
Maximale Nutzlast: 5,5 T
Maximale zugelassene Beladung:
- Vorderer Laderaum: 900 Kg;
- Hinterer Laderaum: 1170 Kg.
Vorderer Laderaum:
- Ladetür (HхBr): 1,1x1,2 m;
- Grenzabmessungen der Fracht (H/L/Br): 0,6 х 1,5 х 0,8 m.
Hinterer Laderaum:
- Ladetür (HхBr): 0,75х1,41 m;
- Grenzabmessungen der Fracht (H/L/Br): 1,5 x 0,7 x 1,0 m.
Zulässiger Bodendruck: 400 Kg c/ m2.
An-26
- Maximale Nutzlast: 5,5 T;
- Volumen des Laderaums: 50 m3;
- Abmessunegn der Ladeluke: 1,60 х 2,0 m;
- Grenzabmessunegen der Fracht (HхBrхL): 1,6 х 2,2 х 5 м.
An-124-100 RUSLAN
- Maximale Nutzlast: 120 T;
- Volumen des Laderaums: 750 m3;
- Abmesungen der Ladeluke: 6,40 x 4,40 m.
Tu-134/134А
Maximale Nutzlast: 8600 Kg.
Maximale zugelassene Beladung:
- Vorderer Laderaum: 1920 Kg;
- Hinterer Laderaum: 2700 Kg.
Vorderer Laderaum:
Abmessungen des Raums (HхBrхL) | 1,87 х 1,28 х 1,48/2,49 m |
Volumen | 3,5/6 m3 |
Bodenfläche | 1,9/3,2 m2 |
Ladetür | 1,25x0,75 m |
Hinterer Laderaum:
Abmessungen des Raums (HхBrхL) | 1,75 х 1,75 х 2,8 m |
Volumen | 8,5 m3 |
Bodenfläche | 4,8 m2 |
Luke | 0,9 x 1,22 m |
- Höchstgewicht Einzelladung: 200 Kg;
- Zulässiger Bodendruck: 500/600 Kg c/ m2
Tu-154B
Maximale Nutzlast: 18 000 Kg.
Laderaum № 1:
Grenzbeladung | 6450 Kg |
Raumabmessungen | 9 х 2,5 х 1,06 m |
Volumen | 21,5 m3 |
Bodenfläche | 22 m2 |
Ladeluke (HхBr) | 1,2 x 1,35 m |
Laderaum № 2:
Grenzbeladung | 4950 Kg |
Raumabmessungen | 7,35 х 2,5 х 0,95 m |
Volumen | 16,5 m3 |
Bodenfläche | 18,4 m2 |
Ladeluke (HxBr) | 1,2 x 1,35 m |
Undichter Raum im Heckteil № 3:
Raumabmessungen | 2,5 х 2,16 х 1,07 m |
Volumen | 5 m3 |
Bodenfläche | 4,7 m2 |
Zulässiger Bodendruck: 600 Kg c/ m2.
Jak-40К
- Maximale Frachtabmessungen: 1,3 х 1,15 х 2,5 m;
- Höchstmasse der Einzelladung: 200 Kg;
- Zulässiger Bodendruck: 300–3200 Kg c/m2.
Jak-42
Maximale Nutzlast: 14,5 T.
Vorderer Laderaum:
Abmessungen (HхBrхL) | 1,145 х 2,44 х 7,76 m |
Volumen | 21,68 m3 |
Bodenfläche | 18,9 m2 |
Ladeluke | 1,1 x 1,35 m |
Anzahl der Container AK-0,7 | 6 |
Hinterer Laderaum:
Abmessungen (HхBrхL) | 1,145 х 2,44 х 2,94 m |
Volumen | 8,21 m3 |
Bodenfläche | 7,17 m2 |
Ladeluke | 1,1 x 1,35 m |
Anzahl der Container AK-0,7 | 2 |
- Maximale Frachtabmessungen für AK-0,7: 1,1 х 0,7 х 1 m;
- Zulässiger Bodendruck: 400 Kg c/ m2.
Jak-42D (Variante mit 120 Sitzplätzen)
Maximale Nutzlast:
- Variante ohne Container: 8600 Kg;
- Variante mit Container: 12 820 Kg.
Höchstmasse der Einzelladung: 300 Kg
Vorderer Laderaum:
- Volumen: 19 m3;
- Luke: 1,35 x 1,48 m.
Hinterer Laderaum:
- Volumen: 6,9 m3;
- Luke: 1,35 x 1,48 m.
Zulässiger Bodendruck: 600 Kg c/ m2.
IL-62
- Maximale Nutzlast: 5 T;
- Volumen des Laderaums: 48 m3.
Grössen der Ladeluken:
- 1,31 х 1,21 m;
- 1 х 1,26 m;
- 1,07 х 1,15 m;
- 0,70 х 0,78 m.
IL-76
- Maximale Nutzlast: 48 T;
- Volumen des Laderaums: 180 m3;
- Grössen der Ladeluken: 3,40 x 3,25 m;
- Grenzabmessungen der Fracht (HхBr): 3,25 х 3,15 m;
- Höchstmasse der Einzelladung: 10–20 T.
IL-86
IL-86 ist ein Breitrumpf-Langstrecken-Passagierflugzeug. Es kann je nach Route zwischen 2 und 15 Tonnen Fracht mit voller Passagierladung transportieren. Es hat zwei Laderäume unter dem Boden, die aus fünf Abteilen bestehen. Die Abteile 2 und 4 sind für den Transport von AK-1.5-Containern vorgesehen. Die Abteile 1, 3 und 5 werden für Gepäck und Einzellasten verwendet.
- Maximale Nutzlast: 15 T;
- Volumen des Laderaums: 100 m3.
Größen der Ladeluken:
- 1,23 х 2,30 m;
- 1,84 х 2,40 m.
Abteilк 1: Fracht / Gepäck, dass einzeln stückenweise beladen wird.
Abteil 2: acht AK-1.
Abteil 3: Fracht / Gepäck, dass einzeln stückenweise beladen wird.
Abteil 4: acht АК-1,5.
Abteil 5: Fracht / Gepäck, dass einzeln stückenweise beladen wird.
IL-96-300
- Maximale Nutzlast: 15 T;
- Volumen des Laderaums: 100 m3.
Größen der Ladeluken:
- 1,78 х 1,82 m;
- 0,87 х 1 m.
Airbus A310
Fracht/GepäckLadung wird in drei Laderäumen unter dem Boden transportiert, die unter FWD, AFT und Bulk markiert sind.
FWD- und AFT-Laderäume sind mit zwei unabhängigen halbautomatischen Ladevorrichtungen ausgestattet, die von einem Bediener gesteuert werden.
Die AFT In-Cab-Frachteinheit ist für 60,4 x 125 Zoll ausgelegt. (2L3P) Paletten und halbgroße Container. Der hintere Laderaum ist für den Transport von Gepäck, Stückgut und Tieren vorgesehen. Es ist mit Spannnetzen ausgestattet.
Tragfähigkeit bei voller Passagierbeladung: bis zu 2 Tonnen. Laderäumekapazität: 10 AK 1,5-Container, Ladelukengrößen: 2,44 x 1,71 m und 1,81 x 1,71 m
- Maximale Nutzlast: 7 T;
- Volumen des Laderaums: 46 m3.
Laderäumenkapazität:
FWD, AFT | 10 АК-1,5-Container 2L3P Paletten |
Bulk | Gepäck, Stückgut |
Größen der Ladeluken:
- 2,44 х 1,71 m;
- 1,81 х 1,71 m.
Airbus A319-100 (A319)
Vordere Abteilung:
- Maximale Nutzlast: 7,3 m3, 2268 Kg;
- Luke: 1,24 х 1,82 х 1,19 m.
Hintere Abteilung:
- Maximale Nutzlast: 10,1 m3, 3021 Kg;
- Luke: 11,24 х 1,82 х 1,19 m.
Abteilung für Schüttgut:
- Maximale Nutzlast: 6,1 m3, 1497 Kg;
- Luke: 0,78 х 0,93 х 1,16 m.
Airbus A320-200 (A320А)
Vordere Abteilung:
- Maximale Nutzlast: 3 Plätze 1,56 х 1,53 х 1,16 m;
- Luke: 1,19 х 1,82 х 1,16 m.
Hintere Abteilung:
- Maximale Nutzlast: 4 Plätze 1,56 х 1,53 х 1,16 m;
- Luke: 11,24 х 1,82 х 1,19 m.
Abteilung für Schüttgut:
- Maximale Nutzlast: 5 m3, 1497 Kg;
- Luke: 0,78 х 0,93 х 1,16 m.
Airbus A321-100 (A321А)
Vordere Abteilung:
- Maximale Nutzlast: 5 Plaätze 1,56 х 1,53 х 1,16 m;
- Luke: 1,19 х 1,82 х 1,16 m.
Hintere Abteilung:
- Maximale Nutzlast: 5 Plätze 1,56 х 1,53 х 1,16 m;
- Luke: 1,19 х 1,82 х 1,16 m.
Abteilung für Schüttgut:
- Maximale Nutzlast: 5 m3, 1497 Kg;
- Luke: 0,78 х 0,93 х 1,16 m.
Boeing 737-300 (В737-300)
Vordere Abteilung:
- Maximale Nutzlast: 10,2 m3, 2269 Kg;
- Luke: 0,89 х 1,22 х 0,86 m.
Hintere Abteilung:
- Maximale Nutzlast: 15,5 m3, 3462 Kg;
- Luke: 0,84 х 1,22 х 0,86 m.
Boeing 767-300
- Maximale Nutzlast: 9 T;
- Laderaum 1: zwei PAG /ААР oder vier AKC;
- Laderaum 2: zwei PAG /ААР oder vier АКС;
- Laderaum 3: vier АКС;
- Laderaum 4: drei АКС;
- Laderaum 5: Nur Fracht, als Einzelstücke beladen wird.
Boeing 777-200
- Vorderer Laderaum: 18 LD-3-Container;
- Laderaum AFT: 14 LD-3-Container
- Stückgut: 600 foot3 /17 m3.
Boeing 777-200
Die Familie der Breitrumpf-Langstrecken-Passagierflugzeuge für Langstreckenfluggesellschaften. Boeing 777 ist das größte zweistrahlige Passagierflugzeug der Welt mit einem absoluten Reichweitenrekord für Passagierflugzeuge: 21.601 km.
- Vorderer Laderaum: 18 LD-3-Container
- AFT Lasderaum: 14 LD-3-Container
- Stückgut: 600 foot3 /17 m3.
McDonnel Douglas DC-10-40F
DC-10-40F ist ein Breitrumpf-Langstrecken-Passagierflugzeug, das 74 Tonnen Fracht befördern kann. DC 10 hat zwei Laderäume, die sich unter dem Boden befinden und aus vier Abteilungen bestehen. Der erste Laderaum (Abteilungen 1 und 2) und Abteilung 3 des hinteren Laderaums sind für den Transport von Einheitsladungen (ULD) vorgesehen, während die Abteilung 4 nur für die Beförderung von Stückgut verwendet wird.
Standardkonfiguration BA ULD
Ladeabteilung
1 – zwei Container AAP + 4AKE;
2 – zwei Container AAP;
3 – zehn Container AAP;
4 – nur Stückgut.
Stückgut ABTEILUNG 1
3 Container ААР, oder 10 Container АКЕ oder 1 ААР + 6 АКЕ ABTELUNG 2 6 АКЕ + 1 ААР + 2 АКЕ.
HAUPTDECK:
27 Paletten 88" х 125" + 10 Container LD-3.
Internationaler Frachtbrief gemäß CMR
CMR begleitet den Vertrag über die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße. Für die Verwendung des Frachtbriefs ist es ausreichend, dass mindestens eines der Länder, zwischen denen die Lieferung erfolgt, das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) angenommen hat.
Reihenfolge der Ausfüllung:
Spalte 1. Anzugeben sind das Absenderunternehmen, seine vollständige Adresse, Land, Stadt, Postleitzahl, Straße, Hausnummer. Werden die Waren im Auftrag des Auftraggebers durch ein drittes Unternehmen nach Russland versandt, wird der Name dieses Unternehmens angegeben und ein Vermerk angebracht: "im Auftrag von". Zum
Beispiel: "Unternehmen "B" (Absender) im Auftrag von Unternehmen "A"“ (Auftraggeber).
Spalte 2. Anzugeben sind der Name des Empfängerunternehmens, seine vollständige Anschrift, Land, Stadt, Postleitzahl, Straße und Hausnummer.
Spalte 3: Anschrift des Entladungsortes der Waren (Auslieferungslager des Empfängerunternehmens).
Spalte 4. Anschrift des Verladungsortes und Datum der Verladung.
Spalte 5. Die Nummern der Rechnungen (Handelsrechnungen, Proformarechnungen), die Nummer des Carnet TIR, gegebenenfalls die Nummern der Zertifikate (Veterinär-, Pflanzenschutz-, Konformitätszertifikate usw.).
Spalte 6. 7. 8. 9.10. 11. 12. Die Anzahl der Packstücke, die Art der Verpackung, die Produktnamen, SITC (internationales Warenverzeichnis für den Außenhandel) und das Bruttogewicht müssen angegeben werden.
Spalte 13. Eine wichtige Spalte. Anzugeben sind: Zollbehörde des Empfängers (Zollamt, Zollstelle und Zollpostleitzahl), Lager für vorübergehende Verwahrung bzw. Zolllager, seine Anschrift und die Lizenznummer (am besten mit dem Ablaufdatum von Lizenz).
Spalte 15: Es sind die Lieferbedingungen gemäß Incoterms 2010 anzugeben.
Spalte 21: Ausfertigungsdatum von CMR.
Spalte 16, 17. Der Name des Frachtführers und seine Anschrift sind anzugeben. In dieser Spalte ist der Stempel des jeweiligen Frachtführers erforderlich.
Spalte 20. Angaben des Empfängers sind anzugeben. Empfangsdatum der Fracht, Stempel des Empfängers.
Spalte 25, 26. Kennnummer von Kfz und Anhänger.
Anmerkungen zum Ausfüllen:
Im Punkt 1 sind die Angaben zum Absender anzugeben (Name, Anschrift, Land). Zusätzlich zu diesen Daten ist der Frachtführer verpflichtet, die Telefonnummer und den Nachnamen vom Ansprechpartner des Absenders anzugeben, falls während des Transports Fragen auftreten (beim Zollamt, od. Empfänger). Punkt 2 enthält die Daten des Empfängers (Name, Anschrift, Land). Es ist auch notwendig, die Telefonnummer des Empfängers zu notieren, um bei der Einreise in das Land mögliche zollamtliche Fragen zu klären zu können, oder das Büro des Empfängers zu finden, wenn man die Landessprache des Empfängers nicht beherrscht. Im Punkt 3 ist die Adresse der Entladestelle angegeben. Wenn die Adresse der Entladestelle mit der von Empfänger übereinstimmt, sollte der Frachtführer keine besonderen Fragen haben. In 50 % Fälle stimmt doch die Adresse der Entladestelle mit der des Empfängers nicht überein. Das liegt daran, dass die Fracht direkt an eine Filiale, ein Lager oder einen Laden geliefert wird. In diesem Fall muss der Frachtführer über eine Kontaktnummer des Entladeortes verfügen. Falls der Standort des Empfängers und der Entladestelle in verschiedenen Städten liegen, ist die richtige Verkehrsroute sofort mit dem Absender abzuklären. Es ist auch herauszufinden, ob es notwendig ist, zum Empfänger oder direkt zur Adresse des Entladeortes zu fahren. Im Punkt 4 sind Ort und Datum des Verladens angegeben. Punkt 5 enthält eine Liste der beizufügenden Dokumente.
Es sind folgende Dokumente:
- Handelsrechnung (invoice);
- Abladedokument;
- Qualitätszertifikat für Industriewaren;
- Veterinärbescheinigung für Waren tierischen Ursprungs;
- Quarantänebescheinigung für Waren pflanzlichen Ursprungs;
- Ursprungszeugnis (certificate of origin);
- Ladeschein;
- Eine Beschreibung dieser Dokumente ist in den Paragraphen 2 -8 anzuführen.
Im Punkt 6 werden Zeichen und Nummern eingetragen, die die Klasse und Unterklasse der beförderten gefährlichen Güter angeben, die nach dem ADR-Übereinkommen klassifiziert sind. Die Besonderheiten der Beförderung gefährlicher Güter werden im Paragraph 2 behandelt.
Punkt 7 enthält die Anzahl der Packstücke. In der Regel werden bis zu 90 % aller auf der Straße beförderten Güter auf Paletten transportiert. Es ist für den Frachtführer am akzeptabelsten, wenn die Anzahl der Paletten in Punkt 7 angegeben wird. Diese Zahl lässt sich leicht überprüfen, indem man die Anzahl der Palettenreihen nachzählt und mit zwei malnimmt (im Laderaum befinden sich zwei Paletten pro eine Reihe).
Im Punkt 8 wird die Art der Verpackung angegeben (Pappkartons, Holzkisten, Metall- oder Kunststofffässer, Tuch- oder Polyethylensäcke usw.).
Die Bezeichnung des Gutes ist im Punkt 9 angegeben.
Im Punkt 10 wird Statistiknummer des Gutes angegeben.
Unter Punkt 11 wird das Bruttogewicht in Kilogramm angegeben, d.h. das Gewicht des Gutes mit Verpackung, und unter Punkt 12 wird der Umfang des Gutes in Kubikmetern angegeben.
Punkt 13 beinhaltet Anweisungen des Absenders (Zoll- und andere Abfertigungen). Dieser Punkt enthält die Daten des Kaufvertrags (Nummer und Datum des Vertragsabschlusses). Falls für die Warenausfuhr eine Lizenz oder Genehmigung erforderlich ist, werden auch die Daten dieser Dokumente angegeben. Im Schreibfeld vom Punkt 13 ist ein Briefumschlag dargestellt. Was soll er bedeuten? Das liegt daran, dass je eine Kopie des Kaufvertrags, der Lizenz oder der Ausfuhrgenehmigung an der jeweiligen Zollstelle bei Zollabfertigung vorgelegt werden sollen.
Das Bild des Umschlags soll dem Absender und dem Frachtführer darauf hinweisen, dass diese Dokumente beim Zoll vorliegen müssen. Falls sie aus irgendeinem Grund nicht gesendet werden, soll der Absender sie in einem Umschlag an den Frachtführer weitergeben. Im Punkt 13 unten ist der angegebene Wert der Fracht angegeben. Gemäß Artikel 23 (Punkt 3) des CMR-Übereinkommens wird die Haftungsgrenze des Frachtführers festgelegt, die die Höhe der Entschädigung auf 12 $ pro Kilogramm Bruttountergewicht (8,33×1,46=$12,16) begrenzt. Artikel 23, Punkt 6 sieht jedoch vor, dass ein höherer Entschädigungsbetrag vom Frachtführer verlangt werden kann, wenn der Wert des Gutes gemäß den Artikeln 24 und 26 angegeben worden ist.
Falls der Wert des Gutes die in Artikel 23, Punkt 3 genannte Grenze überschreitet, so tritt der angegebene Wert an die Stelle dieser Grenze. Das Übereinkommen sieht vor, dass der Frachtführer bei Angabe des die Haftungsgrenze übersteigenden Wertes Anspruch auf zusätzliche Frachtkosten für Geleitschutz hat. Unter Punkt 14 wird die Staatsnummer des Aufliegers oder Containers angegeben, wenn dieser aus dem Ausland nach einem vorübergehenden Aufenthalt dort ausgeführt wird. Wurde der Auflieger beispielsweise aus irgendeinem Grund vorübergehend im Ausland abgestellt (Reparatur im Zusammenhang mit einem Unfall oder nach einer diagnostischen Kontrolle), so wird bei der Ausfuhr ins Land, wo er registriert ist, die Staatsnummer im Punkt 14 des CMR eingetragen.
* Das Dokument wird in dreifacher Ausfertigung ausgestellt: für Absender, Frachtführer und Empfänger.
*Das Dokument wird vom Absender und vom Frachtführer unterzeichnet.
Ausfuhranmeldung EX-1
Wird für Waren verwendet, die in EU-Staaten hergestellt und in Länder außerhalb der EU exportiert werden. Mit EX-1 können Sie die Zahlung der lokalen Mehrwertsteuer vermeiden. Das Dokument wird von Vertretern des Frachtführers oder des Herstellers (Lieferanten) ausgestellt, die über die entsprechende Lizenz verfügen. EX-1 wird beim Überschreiten der EU-Grenzen entwertet.
Versandschein T1
Versandverfahren zur Beförderung von Nichtunionswaren in der EU. Das T1 Versandverfahren wird von bevollmächtigten Vertretern des Lieferanten oder Spediteurs in den Zolllagern, an der EU-Grenze, wenn die Waren auf dem Landweg eingeführt werden, und beim Lufttransport direkt am Bord durchgeführt.
TIR (Transports International Routiers, „Internationaler Straßengütertransport“)
Der Hauptzweck des TIR-Versandverfahrens besteht darin, das Überschreiten der Staatsgrenzen für Spediteure zu vereinfachen und den Zollbehörden von Staaten des TIR-Ubereinkommens, transparente Regeln an die Hand zu geben. TIR ist in mehr als 50 Ländern gültig. Die Zollbehörden dieser Länder haben mehr als 4000 Transportsunternehmen zugelassen, die nach diesem Verfahren arbeiten.
Das TIR-Versandverfahren beinhaltet:
- die Frachten während des Transports werden verplombt und jeglicher Zugang zu ihnen ist ausgeschlossen (Versiegelung, Spezialbehälter);
- die Fracht wird von einem Zolldokument Carnet TIR (Internationaler Straßentransport) begleitet.
Das Carnet TIR ist ein Dokument für den Warentransit zwischen den Zollstellen des Empfängers und des Versenders begleitet. Das Dokument wird von autorisierten Organisationen ausgestellt (in der Ukraine ist dies der Frachtführerverband) und sieht aus wie ein Heft mit 4-14 Blättern. Das erste Blatt wird nicht abgerissen, und die inneren Blätter werden beim Passieren des nächsten Zolls abgerissen.
TIR CARNET ist ein internationales Zolldokument, das zum grenzüberschreitenden Warentransport in zollamtlich verplombten Frachträumen bzw. Containern mit vereinfachter Zollabfertigung berechtigt. Das Dokument gilt für den Straßen- und Schienentransport von Waren (in Kleintransportern, Anhängern, Sattelanhängern und Containern) zwischen den Staaten, die das "Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR" 1959 und 1975 anerkannt haben (siehe 4). Für seine Benutzung müssen alle Straßenfahrzeuge über entsprechende Genehmigungen zuständiger Behörden verfügen. Heute werden immer mehr Waren mit Hilfe des TIR transportiert.
Dadurch werden die Lieferzeiten reduziert und die Transportkosten gesenkt.
Konnossement ist Schiffsfrachtbrief im Seehandel.
Ein Dokument, das die Frachten während des Seetransports begleitet.
Funktion und Zweck von Konnossement:
- bestätigt den Empfang der Fracht durch den Frachtführer und den Zustand der Fracht;
- dient als Frachtbrief und Eigentumsnachweis für die Waren;
- bestätigt den Vertrag über die Güterbeförderung.
Das Konnossement wird vom Frachtführer auf den Absender ausgestellt und bescheinigt die Übergabe der Waren zum Transport. Es wird in dreifacher Ausfertigung ausgestellt: für Absender, für Beförderer und für Empfänger. In diesem Fall wird eines der Exemplare mit dem Stempel "Original" und die beiden anderen mit dem Stempel "Kopie" versehen. Das mit dem Stempel "Original" versehenes Exemplar wird an den Empfänger gesandt und ermöglicht so den Empfang der Fracht.
Ins Konnossement eingetragene Daten:
- Name des Fahrzeugs;
- Daten über den Empfänger;
- Daten über den Absender;
- Empfängerdaten;
- Angaben über den Empfangs- und Verladeort;
- Verwendungszweck der Fracht;
- Datum und Ort der Ausstellung.
Airwaybill – Luftfrachtbrief
Im Luftverkehr anwendbares Dokument.
Ein Luftfrachtbrief kann kein Eigentumsdokument sein, sondern dient zur Bestätigung vom Beförderungsvertrag und zur Übergabe der Fracht an den Frachtführer.
Andererseits kann ein Luftfrachtbrief auch als Zollanmeldung dienen.
Das Dokument wird vom Absender (oder seinem Bevollmächtigten) entsprechend der Rechnung in dreifacher Ausfertigung erstellt:
1. Für den Frachtführer. Es wird vom Absender unterzeichnet und bleibt beim Frachtführer;
2. Für Empfänger. Es wird vom Absender und vom Frachtführer unterzeichnet und bleibt beim Empfänger;
3. Für den Absender. Wird dem Frachtabsender zugestellt und bestätigt die Lieferung und Annahme der Fracht durch den Empfänger.
In den Luftfrachtbrief eingetragene Daten:
- Abfahrts- und Ankunftsorte;
- Liste der beigefügten Dokumente;
- Wert der Fracht;
- Transportkostenbetrag;
- Datum der Ausfertigung.
*Der Absender trägt die volle Haftung für die Ungenauigkeit der Daten im Luftfrachtbrief.
Arten der Frachtbriefe:
MAWB: Er wird von der Fluggesellschaft ausgestellt und enthält Informationen über Agenten oder Absender im Abgangsland und Empfangsland.
HAWB: Er wird vom Agenten ausgestellt und enthält vollständige Informationen über den Absender und den Empfänger auf der Grundlage der beigefügten
Handelsrechnung.
*Die Nummer des Frachtbriefs ist immer einmalig und kann für die Lokalisierung des Güterstandorts verwendet werden.
ADR (fr. Accord Dangereuses Route) – europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter.
Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, die während des Transports ein Risiko für die Gesundheit, das Leben der Menschen und/oder für die Umwelt darstellen. Der Gefahrguttransport wird aßer durch ADR auch gemäß der Vorübergehneder Instruktion „Über den Gefahrguttransport mit dem Straßenverkehr“ des Verkehrsministeriums geregelt
Das Übereinkommen ADR gilt fürs Territorium von allen EU-Ländern, sowie in Kasachstan, Aserbaidschan, Marokko, in Rußland (ähnlicher Name DOPIG).
Gefahrgüter nach Art und Grad der Gefahr: Klassifizierung
Klasse 1 – explosive Stoffe, die explodieren oder anbrennen können. Und Geräte, die Sprengstoffe und Zünder enthalten, die einen pyrotechnischen Effekt erzeugen sollen;
Unterklassen
1.1 – pyrotechnische, explosive Stoffe/Erzeugnisse mit Massenexplosionsgefahr (sofortige Abdeckung der gesamten Ladung);
1.2 – pyrotechnische, explosive Stoffe/Erzeugnisse, die nicht massenexplosiv sind;
1.3 – pyrotechnische, explosive Stoffe/Erzeugnisse, die eine Zündgefahr mit geringer oder keiner explosiven Wirkung haben;
1.4 – pyrotechnische, explosive Stoffe/Erzeugnisse, die während des Transports nur geringe Explosionsgefahr haben, nur bei der Initiierung oder Anzündung, die die Geräte und die Verpackung nicht zerstören;
1.5 – explosive Stoffe mit Massenexplosionsgefahr, die so unempfindlich sind, dass wärend des Transport Iniziierung oder Übergang vom Brennen zur Detonation kaum möglich ist;
1.6 – Erzeugnisse, die die gegen Detonation unempfindliche Substanzen enthalten und eine geringe Wahrscheinlichkeit einer zufälligen Initiierung aufweisen;
* Explosive Gemische aus Gasen, Dampf und Staub gelten nicht als explosive Stoffe.
Klasse 2 –verdichtete, durch Abkühlung verflüssigte und unter Druck gelöste Gase, die mindestens eine dieser Bedingungen erfüllen:
- der absolute Dampfdruck bei der Temperatur von 50 °С ist 3 kgf/cm2 (300 KPa) oder höher;
- kritische Temperatur unter 50°С.
Gase werden nach ihrem Aggregatzustand eingeteilt in:
- Verdichtete. Kritische Temperatur unter -10°С;
- Verflüssigte. Kritische Temperatur gleicht oder ist höher als -10°С, aber nicht mehr als 70°С;
- Verflüssigte. Kritische Temperatur gleicht oder ist höher als 70°С;
- Gelöste unter Druck;
- Verflüssigt durch Unterkühlung;
- Aerosole und verdichtete Gase, die besonderen Vorschriften unterliegen.
Unterklassen
2.1 – nicht entzündbare Gase;
2.2 – nicht entzündbare giftige Gase;
2.3 – leicht entzündbare Gase;
2.4 – leicht entzündbare giftige Gase;
2.5 – chemisch instabile;
2.6 – chemisch instabile giftige.
Klasse 3 – Leicht enzündbare Flüssigkeiten, Flüssigkeitsgemische sowie Flüssigkeiten, die feste Stoffe in Lösung oder Suspension enthalten, die brennbare Dämpfe mit einem Flammpunkt in einem geschlossenen Tiegel von 61 °C und darunter freisetzen.
3.1 –leicht entzündbare Flüssigkeiten mit niedrigem Flammpunkt und Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt in einem geschlossenen Tiegel unter -18°С oder mit einem Flammpunkt in Kombination mit anderen gefährlichen Eigenschaften außer Entflammbarkeit;
3.2 –leicht entzündliche Flüssigkeiten mit durchschnittlichem Flammpunkt - Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt in einem geschlossenen Tiegel von -18 bis +23 ° C;
3.3 – leicht entzündliche Flüssigkeiten mit hohem Flammpunkt - Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 23 bis einschließlich 61 °C in einem geschlossenen Tiegel.
Klasse 4 – entzündbare Stoffe und Materialien, außer solchen, die als explosiv eingestuft sind, die sich während des Transports durch äußere Zündquellen durch Reibung, Feuchtigkeitsaufnahme, spontane chemische Umwandlungen und auch bei Erwärmung entzünden können.
4.1 – leicht entzündbare feste Stoffe, die sich durch kurzzeitige Einwirkung äußerer Zündquellen (Funken, Flammen oder Reibung) entzünden und aktiv brennen können;
4.2 – selbstentzündliche Stoffe, die sich unter normalen Transportbedingungen ungewollt erhitzen und entzünden können
4.3 – Stoffe, bei denen es durch die Berührung mit Wasser zur Bildung entzündlicher Gase kommt.
Klasse 5 – Oxidationsmittel und organische Peroxide, die Sauerstoff freisetzen, die Verbrennung unterstützen und unter bestimmten Bedingungen oder in den Mischungen mit anderen Stoffen eine Selbstentzündung und sogar eine Explosion verursachen können.
5.1 – Oxidationsmittel. Sie sind selbst nicht brennbar, tragen aber zur leichten Entflammbarkeit anderer Stoffe bei und setzen bei der Verbrennung Sauerstoff frei, wodurch die Intensität des Brandes erhöht wird;
5.2 – organische Peroxide. Sie sind meist brennbar, können als oxidierende Stoffe wirken und mit anderen Stoffen in gefährliche Wechselwirkungen treten. Einige davon sind leichtentzündlich und stoß- oder reibempfindlich.
Klasse 6 –giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe, die Vergiftungen, Krankheiten oder sogar den Tod verursachen können.
6.1 – giftige (toxische) Stoffe, die beim Einatmen (Dämpfe, Staub), Verschlucken oder direktem Hautkontakt zu Vergiftungen führen;
6.2 – Stoffe und Materialien, die ansteckungsgefährliche Mikroorganismen enthalten, die für Mensch und Tier gefährlich sind.
Klasse 7 – radioaktive Stoffe mit spezifischeк Aktivität von mehr als 70 kBq/kg (nCi/g).
Klasse 8 –ätzende und korrosive Stoffe, die Haut, Augen und Atemwege schädigen, Metallkorrosion verursachen und Fahrzeuge, Baukonstruktionen und Ladung beschädigen und bei Wechselwirkung mit organischen Materialien oder einigen Chemikalien auch einen Brand verursachen können.
8.1 – Säuren;
8.2 – Laugen;
8.3 – ätzende und korrosive Stoffe.
Klasse 9 – Stoffe mit einem relativ geringen Risiko während des Transports. Sie können keiner der vorgenannten Klassen zugeordnet werden, erfordern aber bestimmte Regeln für Transport und Lagerung.
9.1 – feste, flüssige brennbare Stoffe und Materialien, die unter bestimmten Bedingungen gefährlich werden können (brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von +61°С bis +100°С in einem geschlossenen Behälter, Fasern und ähnliche Materialien);
9.2 – Stoffe, die unter bestimmten Bedingungen ätzend und korrosiv werden.
Liste der Gruppen von "besonders gefährlichen Gütern " laut GOST 19433-88
- Explosive Stoffe;
- Radoaktive Stoffe;
- Nicht entzündliche, nicht giftige, oxidierende Gase;
- Giftige, oxidierende Gase;
- Giftige, oxidierende Gase, ätzende (oder) korrosive;
- Leichtentzündliche Flüssigkeiten mit dem Flammpunkt unter minus 18°С giftig;
- Leichtentzündliche Flüssigkeiten mit dem Flammpunkt unter minus 18°С ätzend und (oder) korrosiv;
- Leichtentzündliche Flüssigkeiten mit dem Flammpunkt von minus 18°С bis plus 23°С ätzend und (oder) korrsiv;
- Leichtentzündliche Flüssigkeiten mit dem Flammpunkt von minus 18°С bis plus 23°С giftig, ätzend und (oder) korrosiv;
- Leichtentzündliche feste Stoffe ätzend und (oder) korrosiv;
- Leichtentzündliche feste Stoffe, die selbst bei der Tenperatur nicht mehr als 50°С mit Gefahr der Verpackungsbeschädigung zerfallen;
- Feste Stoffe, die selbstentzündlich und giftig sind;
- Selbsentzündliche feste Stoffe, ätzend und (oder) korrosiv;
- Stoffe, die bei der Wechselwirkung mit Wasser brennbare Gase abgeben, leichtentzündlich;
- Stoffe, die bei der Wechselwirkung mit Wasser brennbare Gase abgeben, selbstentzümdlich und giftig;
- Stoffe, die bei der Wechselwirkung mit Wasser brennbare Gase abgeben, leichtentzündlich, ätzend und (oder) korrosiv;
- Oxidierende Stoffe, ätzend und (oder) korrosiv;
- Organische Peroxide explosiongefährlich, die sich selbst bei der Temperatur über 50°С zersetzen;
- Organische Peroxide, die sich selbst bei der Temperatur über 50°С zersetzen;
- Organische Peroxide explosiongefährlich;
- Organische Peroxide ohne zusätliche Gefahr;
- Organische Peroxide ätzend für die Augen;
- Organische Peroxide leichtentzündlich;
- Organische Peroxide leichtentzündlich, ätzend für die Augen;
- Giftige Stoffe, flüchtig, ohne zusätzliche Gefahr;
- Giftige Stoffe, flüchtig leichtentzündlich, mit dem Flammpunkt etwas mehr als 23°С;
- Giftige Stoffe, flüchtig leichtentzündlich, mit dem Flammtemperatur mehr als 23 ° С, aber nicht mehr als 61 ° С;
- Giftige Stoffe, flüchtig ätzend und (oder) korrosiv;
- Ätzend und (oder) korrosiv, die Säureneigenschaften haben, giftig und oxidierend;
- Ätzend und (oder) korrosiv, die Säureneigenschaften haben, oxidierend і;
- Ätzend und (oder) korrosiv, die Säureneigenschaften haben, giftig;
- Ätzend und (oder) korrosiv, die Laugeneigenschaften haben, leichtentzündlich, mit dem Flammpunkt von 23°С bis 61°С;
- Ätzend und (oder) korrosiv, die Laugeneigenschaften haben, oxidierend;
- Ätzend und (oder) korrosiv verschiedene, giftige und oxidierende;
- Ätzend und (oder) korrosiv verschiedene, leichtentzündlich mit dem Flammpunkt nicht mehr als 23°С;
- Ätzend und (oder) korrosiv verschiedene, leichtentzündlich, mit dem Flammpunkt von 24°С bis 61°С;
- Ätzend und (oder) korrosiv verschiedene, giftige.
Außer diesem Übereinkommen gelten in Europa noch solche Abkommen über Gefahrguttransporte:
IMDG – Übereinkommen zur Befürderung gefährlicher Güter im Seeverkehr.
ICAO-TI — Vertrag über Gefahrguttransporte im Luftverkehr.
RID – Übereinkommen zur Beförderung der Gefahrgüter im Schienenverkehr. Es wurde eine spezielle UN-Liste der gefährlichen Stoffe zusammengestellt (mehr als 3000 Positionen). Jeder in dieser Liste enthaltene Stoff hat eine vierstellige Identifikationsnummer gemäß der UN-Liste der gefährlichen Stoffe. Nach dieser Nummer kann man genauen Namen des transportierenden gefährlichen Stoffes erfahren.
Der gefährliche Stoff einerKlasse darf nur nach den dafür festgesetzten Vorschrieften transportiert werden.
Diese Klassen der gefährlichen Güter sind nach folgenden Kriterien gebildet:
1. Hauptgefahr des Stoffes während der Beförderung.
2. Aggregatzustand des Stoffes während der Beförderung (fest, flüssig, gasförmig).
Falls der Stoff mehr als eine Gefahr aufweist, dann bestimmt das Übereinkommen Haupt- und Zusatzgefahr. Künstlich geschaffene Gefahren werden nicht berücksichtigt. Gesamte Liste der gefährlichen Stoffe ist in 13 Klassen unterteilt. Numerierungvon 1 bis 9.
Gefahrenarten
- Explosivität;
- Brandgefahr;
- Giftigkeit (Toyizität);
- Ätzwirkung (Korrosivität);
- Radioaktivität;
- Oxidation.
Ladungen werden gemäß der Klassifizierung des ADR-Übereinkommens in Gefahrenklassen eingeteilt:
Klasse 1 – explosive Stoffe und Erzeugnisse;
Klasse 2 – verdichtete, verflüssigte und unter Druck gelöste Gase;
Klasse 3 – leichtentzündliche Flüssigkeiten;
Klasse 4.1 – leichtentzündliche feste Stoffe;
Klasse 4.2 – selbstentzündliche Stoffe;
Klasse 4.3 – Stoffe, bei denen es durch die Berührung mit Wasser zur Bildung entzündlicher Gase kommt;
Klasse 5.1 – Oxidationsmittel;
Klasse 5.2 – Organische Peroxide;
Klasse 6.1 – giftige Stoffe;
Klasse 6.2 – Nebenprodukte der Tierverarbeitung und ansteckungsgefährliche Stoffe;
Klasse 7 – radioaktive Materialien;
Klasse 8 – Korrosive Stoffe;
Klasse 9 – andere gefährliche Stoffe.
ADR-Dokumente
Die Einträge in den Frachtbriefen. Der Frachtbrief muss in der Landessprache des Versenders verfasst sein. Wenn diese Sprache nicht Englisch, Französisch oder Deutsch ist, wird sie zusätzlich in einer von dieseb Sprachen geschrieben.
Beim Eintrag iin den Frachtbrief des Namens des transportierten Gefahrguts wird angegeben:
- Identifikationsnummer UN… (oder ANO…) (Beispiel: 1831).
- Es wird vollständiger Name des Gefahrguts angegeben.
- Es wird die Klasse der Hauptgefahr (als Nummer des Hauptgefahrzeichens) und, falls vorhanden, die Klasse der zusätzlichen Gefahr (in Klammern die Nummer des Zusatztgefahrzeichens) - 8 (6.1), und auch falls vorhanden die Verpackungsgruppe ebenfalls angegeben.
Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle, die Stoffe der UN-Gefahrgutliste enthalten, müssen als Gefahrgut transportiert werden. Eintragsbeispiel: Abfall, UN 1125, Butylamin, 3 (8), II. Schriftliche Anweisungen für den Fahrer, der gefährliche Güter transportieret – Notfallkarte. Diese Karte wird vom Versender erstellt und dem Fahrer spätestens vor der Beladung ausgehändigt.
Diese Karte wird für jedes Gefahrgut oder jede Gefahrgutgruppe mit gleicher Gefahr erstellt (wenn die Güter zur gleichen Klasse mit gleicher Gefahr gehören). Diese Karte muss in der Fahrzeugkabine in einem zugänglichen Platz aufbewahrt werden (z. B. in Schweden in der Tasche der Fahrertür).
Diese Karte wird für den Fahrer und Rettungsdienste zur Information über den Transport gefährlicher Güter und im Falle eines Unfalls benötigt. Die Karte muss in den Sprachen der Länder ausgestellt werden, auf deren Hoheitsgebiet der Transportweg verläuft, in einer für den Fahrer verständlichen Sprache (in jeder Sprache der Länder, die in das ADR-Übereinkommen aufgenommen wurden). Der Versender bestimmt mit dem Frachtbeförderer die Route zur Erstellung der Sprachen der Notfallkarte. Er informiert den Spediteur im Voraus über die Ladung, die Route, zusätzliche Schutzmittel und Ausrüstung. Der Fahrer ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Notfallkarte.
Die Verpackungs- und Markierungsarten
Der Frachtversender wählt die Verpackung des Gefahrguts. Es wird eine doppelteund nicht zerlegbare Verpackung verwendet. Wenn die Verpackung zerlegt werden kann, wird sie kombiniert. Häufig werden IBC (Intermedian Bulk Container) verwendet – ein Behälter mit einer durchschnittlichen Ladefähigkeit von bis zu 3.000 Litern. Solche Behälter gelten als Packstücke.
Es ist notwendig, die Markierung der Ladung zu überprüfen, und das Gefahrenzeichen ist ebenfalls obligatorisch - eine Raute mit einer Seitenlänge von etwas mehr als 100 mm. Obligatorische Anbringung aller Gefahrenzeichen auf einer Seite der Verpackung. Die Zuverlässigkeit der Verpackung wird durch die lateinischen Buchstaben X, Y, Z angegeben. X ist sehr zuverlässig. Die Verpackungsgruppen I, II, III. Y sind einfach zuverlässig. Die Verpackungsgruppen II und III. Z - zufriedenstellende Zuverlässigkeit. Nur Verpackungsgruppe III. Vergleichen Sie unbedingt Verpackungsgruppe und Zuverlässigkeit.
UKRAINE CHOP (Gebiet Transkarpaten) |
UNGARN ZAHONY (HU724000) |
UKRAINE UZHHOROD (Gebiet Transkarpaten) |
SLOVAKEI VYSNE NEMECKE (SK532100) |
UKRAINE DIAKOVO (Gebiet Transkarpaten) PORUBNE (Gebiet Chernivtsi)
|
RUMÄNIEN HALMEU (ROCJ4310) SIRET nr 46/SIRET (ROIS8200) |
UKRAINE SHEHYNI (Gebiet Lviv) |
POLEN MEDYKA (PL401030) |
UKRAINE HREMYACH (Gebiet Chernihiv) |
RUSSLAND POGAR |
UKRAINE NOVI YARYLOVYCHY (Gebiet Chernihiv) |
BELARUS NOVA HUTA NOVA |
UKRAINE MAMALYHA (Gebiet Chernivtsi) |
MOLDAU CRIACENI BRICENI MYRNE |